Brandeinsatz – BMA-Einlauf
Ein eingelaufener Brandmelder alarmierte die Feuerwehr. Nach Erkundung konnte kein Auslösegrund festgestellt werden, die Anlage wurde wieder zurückgesetzt und die Feuerwehr rückte ein.
Ein eingelaufener Brandmelder alarmierte die Feuerwehr. Nach Erkundung konnte kein Auslösegrund festgestellt werden, die Anlage wurde wieder zurückgesetzt und die Feuerwehr rückte ein.
Es brannte ein Bett auf einer Station, welches durch das Pflegepersonal bereits gelöscht wurde. Die Feuerwehr belüftete die Räumlichkeiten und überprüfte das Bett.
Wir wurden zusammen mit der Feuerwehr Hattenheim und Eltville nach Hattenheim an den Bahnhof alarmiert. Dort befand sich ein Güterzug, welcher eine Person erfasst hatte. Die Einsatzstelle wurde für die Polizei durch die Feuerwehr großflächig Weiterlesen…
Wir wurden zu einer Sportboothavarie alarmiert. Bei der Erkundung konnte allerdings nach Rücksprache mit den Kollegen aus Mainz geklärt werden, dass sich der Einsatz bei Rhein-KM 491 ereignete. Somit konnten wir wieder einrücken.
Die Technische Einsatzleitung des Landkreises und der Gefahrgutzug wurden zu einem Gefahrgutunfall in Aarbergen alarmiert. Da es sich bei dem Einsatz um eine Sicherheitseinrichtung an einem Fahrzeug handelte konnten alle anfahrenden Kräfte wieder einrücken. Der Weiterlesen…
Es wurde eine kleinere Ölspur gemeldet. Diese wurde durch die Feuerwehr abgestreut und die Einsatzstelle anschließend an die Polizei übergeben.
Wir wurden zu einem Brandmeldereinlauf alarmiert. Bei der Erkundung konnte ein durch Mitarbeiter gelöschter Mülleimer festgestellt werden. Der Mülleimer wurde durch die Feuerwehr ins Freie gebracht und die Brandmeldeanlage wurde zurückgestellt.
Es musste eine Fußfessel der Polizei von einem Patienten entfernt werden, da sich der Schließmechanismus nicht mehr betätigen lies.
Die Technische Einsatzleitung des Landkreises und der Gefahrgutzug wurden zu einem Gefahrgutunfall in Niedernhausen alarmiert.
Wir wurden zu einer Türöffnung auf dem Gelände der Vitos Rheingau Eichberg alarmiert. Auf der Anfahrt konnte die Person dem Rettungsdienst doch selbstständig die Wohnungstür öffnen, was für uns den Abbruch der Einsatzfahrt bedeutete.